123-Kern_in_Abweisung

wer wie ich auch immer wieder im rahmen von ehrenamtstätigkeit mit integrationsfragen befasst ist, wird dann und wann das ein oder andere dokument zu gesicht bekommen. etwa eine asyl-abweisung, oder – im geglückten fall – der wegfall der grundversorgung, woraufhin der asylberechtigte arbeiten oder um MS ansuchen muss. in einer abweisung nun las ich jenen monumentalen kernsatz, der auch nicht ohne ist. er könnte textbaustein sein. der asylant bringt bereits entstandene private bindungen zum tragen. die abschwächung dessen lautet: “Da Ihr Aufenthalt nicht auf Dauer vorgesehen war, ist das Privatleben nicht geeignet, Ihr Interesse am Verbleib über die Interessen des Staates am geordneten Asylwesen zu stellen.” Damit werden private Bindungen recht barsch vom Tisch gewischt. Interessant auch, dass man mit Bleiberecht besser dastehen könnte, als ‘subsidiär’, weil ersteres nach einem Jahr in einen anderen Asylstatus überführt werden kann. Aber kann ‘subsidiär’ das? Es gibt noch viele aufgeworfene Fragen. Etwa fehlte im Zuge der in großen Zahlen ausgestellten Asylbescheide gewiss oft – auch bei Syrern – der individuelle Verfolgtheitsfall. Bei den damals großen Zahlen, kann man den so x-fach schwer nachweisen. Nun ist es aber so, dass im Zuge der Bosnienwelle ALLE subsidiär und nur subsidiär erhalten haben. Heute wird differenziert. Und subsidiär macht bei Syrern vier Prozent aus. Um so tragischer für die wenigen subsi-Syrer. Einen solchen Fall habe ich ja aus meiner Sprachgruppe schon vor Monaten dargestellt.